Die Küste im Visier Spanienweit droht Tausenden Immobilienbesitzern am Meer die Enteignung. Wer auf Mallorca betroffen ist, bleibt unklar
VON JONAS MARTINY
Mallorca. Eine dünne rote Linie zieht sich über die Landkarte. Mal verläuft sie ganz nah am Meer entlang, mal etwas weiter weg – und manchmal reicht sie bis weit ins Landesinnere. Von dieser Linie hängt viel ab. Denn sie markiert die Grenze des Küstenbereichs – und die Küste gehört in Spanien allen. Hier kann niemand Privatbesitz haben. Zumindest sieht das das spanische Küstengesetz von 1988 so vor. Die sozialistische Regierung in Madrid macht jetzt Ernst und enteignet auf der Grundlage dieses Gesetzes landauf, landab Tausende von Immobilienbesitzern, die zu nah an der Küste gebaut haben.
Protest regt sich vor allem auf dem Festland. Auf Mallorca sind bisher keine Betroffenen an die Öffentlichkeit gegangen. Dabei wird auch hier die Küste in diesen Monaten völlig neu definiert. Rund 70 Prozent der 650 Kilometer Inselküste sind bereits erledigt, der Rest soll bis Ende 2009 folgen. Swimmingpools, Hotels, Strandbars, aber auch Privathäuser fallen in Zukunft in den Küstenbereich. In den meisten Fällen wird dann ein Nutzungsrecht für 30 Jahre vereinbart – verlängerbar um weitere 30 Jahre. Bauliche Veränderungen sind nicht mehr möglich, Verkauf oder Vererben sind ausgeschlossen, sogar für Renovierungen braucht es eine Sondergenehmigung.
So ist es auch Nordhild Köhler ergangen. Die 66-jährige Wiesbadenerin besitzt seit 1980 ein Reihenhaus auf Mallorcas Nachbarinsel Formentera, 150 Meter vom Meer entfernt. In den 90er Jahren wurde der Verlauf der Küstengrenze dort neu festgelegt. Seitdem steht Köhlers Haus mitten in der „verbotenen Zone”. Völlig unverständlich ist ihr der Verlauf der Küstengrenze, die nun als dünne rote Linie auf der Landkarte zu sehen ist. „Ein einziges Zickzack”, sagt Köhler. „Mal verläuft sie 20 Meter vom Meer entfernt, mal 350.” In der gleichen Bucht seien zwei große Hotels, mindestens ein Privathaus, zwei Restaurants und ein Supermarkt in unmittelbarer Strandnähe ausgespart worden. Ihr Haus dagegen nicht. „Das ist doch überhaupt nicht nachvollziehbar”, sagt Köhler.
Wichtigstes Kriterium für die Festlegung des Grenzverlaufs ist laut Küstengesetz, bis wohin das Meerwasser reicht – im Extremfall, also bei Unwetter. Bis zu ihrem Haus sei das Meer noch nie gekommen, beteuert Köhler. Ebenso wenig versteht sie, warum ein Gesetz angewandt werden darf, dass es noch gar nicht gab, als sie ihr Ferienhaus kaufte. „Wenn ich gestern irgendwo geparkt habe, und morgen wird da ein Parkverbot eingerichtet – dann gilt das doch auch nicht rückwirkend.” Die Betroffenen des Küstengesetzes haben mittlerweile eine spanienweite Protest-Plattform gegründet (afectadosleydecostas. blogspot.com), weil sie sich ungerecht behandelt fühlen. Die Vorwürfe gegen die Küstenbehörde sind vielfältig. Einer lautet: „Die Küstengrenze wird im Geheimen neu gezogen, ohne dass die Anwohner informiert werden. So wissen viele noch gar nicht, dass ihnen ihr Haus nicht mehr gehört.”
INFO: DEMARCACIÓN DE COSTASFür die Grenzziehung zwischen staatlicher Küstenzone und Privatbesitz ist auf Mallorca die Demarcación de Costas zuständig. Die Behörde sitzt in Palma im gleichen Gebäude wie das Ausländeramt (Ciudad de Querétaro s/n, 2. OG). Hier kann jeder Einblick nehmen in die offiziellen Karten sowie Pläne und sich so ein Bild verschaffen von der Gegend, in der er Immobilienbesitz hat. Bei einem MM-Testbesuch waren die Mitarbeiter freundlich und hilfsbereit. Allerdings muss man genau wissen, was man sucht. Denn das Kartenmaterial ist in sehr großem Maßstab vorhanden. Allein das Küstengebiet von Llucmajor ist in 106 Abschnitte unterteilt – für jeden von ihnen gibt es einen separaten Plan. Es ist auch möglich, in dem Amt Fotokopien der Pläne anzufertigen.
http://www.mallorcamagazin.net/nachrichten.dba?-1+2+7058
jueves, 30 de octubre de 2008
Suscribirse a:
Enviar comentarios (Atom)
No hay comentarios:
Publicar un comentario