sábado, 13 de diciembre de 2008

2008/12/12 JORNADA SOBRE LA LEY DE COSTAS. 19 Dec 08 Revista de Derecho Urbanístico

Centro deESTUDIOS JURÍDICOS
SUPERIORES
C.E.J.U.S.


ProgramaMadrid, 19 de diciembre 2008


09.30 Presentación

1ª ponencia 09.45: 20 años de vigencia de la Ley de Costas. El desarrollo sostenible y la protección de las costas..
Ponente: Doña Alicia Paz Antolín. Directora General de Sostenibilidad de la Costa y del Mar. Ministerio de medio ambiente, medio rural y medio marino.

2ª ponencia 11.30: El deslinde de los bienes marítimo-terrestres. Los deslindes provisionales. Procedimiento, efectos y régimen jurídico.
Ponente D. José Ramón Martínez Cordero. Jefe del área de gestión integrada de dominio público marítimo terrestre. Dirección General de Sostenibilidad de la Costa y del Mar.

Descanso

3ª ponencia.13.00 La delimitación de la zona de servidumbre de protección. La articulación del deslinde y los instrumentos de ordenación del territorio y planeamiento urbanístico. Régimen de usos urbanísticos. Articulación de competencias entre la Demarcación de Costas y las Comunidades y Ayuntamientos.
Ponente: D. Ángel Menéndez Rexach. Catedrático de Derecho Administrativo de la Universidad Autónoma de Madrid.

Fin de la sesión matinal


4º ponencia 16.30. El régimen transitorio: la conversión del título dominical en concesión de dominio público. Aspectos prácticos.
Ponente: D. José Fernández Pérez. Director General de Planeamiento del Cabildo de Gran Canaria.

Descanso

5ª ponencia. 18.00 La práctica de la acción reivindicatoria en vía civil de terrenos incluidos en el dominio público marítimo-terrestre.
Ponente: D. Juan Antonio Chinchilla Peinado. Profesor Contratado Doctor de Derecho Administrativo de la Universidad Autónoma de Madrid.

Al término de la última ponencia, se entregará el Diploma acreditativo de asistencia.



CUADRO DOCENTE

Director:

D. Francisco José Alegría Martínez de Pinillos
Director de la Rdu

Ponentes



D. Juan Antonio Chinchilla Peinado. Profesor Doctor de Derecho Administrativo de la Universidad Autónoma de Madrid.

D. José Fernández Pérez. Director General de Planeamiento del Cabildo de Gran Canaria.

D. José Ramón Martínez Cordero. Jefe del área de gestión integrada de dominio público marítimo terrestre. Dirección General de Sostenibilidad de la Costa y del Mar. Ministerio de medio ambiente y medio rural y marino.

D. Ángel Menéndez Rexach. Catedrático de Derecho Administrativo de la Universidad Autónoma de Madrid.

Doña Alicia Paz Antolín. Directora General de Sostenibilidad de la Costa y del Mar. Ministerio de medio ambiente y medio rural y marino



NORMAS DE RÉGIMEN GENERAL

Primera.- Esta Jornada ha sido programada para ser impartida con carácter general a todas aquellas personas con título facultativo o de escuela especial o que acrediten hallarse en el último año de carrera, o con cargo directivo o técnico en organismo, entidades o empresas relacionados con la materia.
Segunda.- El programa se desarrollará de acuerdo con el lugar horario y tema que se indican, si bien la dirección se halla facultada para establecer modificaciones en uno u otro caso, si las circunstancias lo estimaran necesario o conveniente. Los cursos se realizarán siempre y cuando se alcance un mínimo de veinte inscripciones.

Tercera.- Se entregarán diplomas de asistencia. No obstante la dirección se reserva la facultad de verificar controles de asistencia, cuyos resultados podrán condicionar la entrega del diploma final.

Cuarta.- Se establece una cuota por derecho de inscripción y asistencia de 215 euros

La forma aconsejable es la transferencia a la c/c 0030-1416-83-0001251271 abierta a nombre de la Revista de Derecho Urbanístico en Banesto de Dr. Esquerdo, 6 Madrid.

La dirección podrá rechazar las solicitudes que en la fecha de comienzo no hubieran acreditado de alguna forma el abono de la cuota de inscripción.(*)

LUGAR DE CELEBRACIÓNHotel ColónDr. Esquerdo,117
Madrid

Información e inscripciones:

Tels. 91 574 64 11- 91 400 80 18
Fax: 91 504 15 58
rdu@montecorvo.com
www.rdu.es




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(*) Se recomienda hacer una preinscripción y reserva de plaza.

jueves, 11 de diciembre de 2008

Hausbesitzern an Spaniens Küsten droht die Enteignung

DONNERSTAG, 11. DEZEMBER 2008
















Eine Frage von Metern

Die Costa Blanca in Spanien: Nach einem Beschluss der Regierung darf Privatbesitz, der zu nahe am Meer liegt, verstaatlicht werden.

ANNE GRÜTTNER MADRID
An Spaniens Küste verläuft eine unsichtbare Linie – mal gerade, mal mit launischen Zacken. Sie versetzt Hausbesitzer in Angst und Schrecken. Es handelt sich um die Abgrenzung einer mindestens 20 Meter breiten staatlichen Strandzone, sichtbar nur auf den Plänen der nationalen Küstenschutzdirektion. Alles, was in der staatlichen Strandzone ist, verwandelt sich nach vollzogener Grenzziehung in öffentliches Gut.

Wer in dieser Zone ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat, wird enteignet, die Gebäude früher oder später abgerissen – ohne Entschädigung. Eine ganze Reihe von Häusern, sogar ganze Dörfer fielen der staatlichen Abrissbirne bereits zum Opfer.
Noch ist die Linie nicht ganz vollständig. Etwa 20 Prozent der Küste müssen die Ingenieure noch
vermessen. Zudem kann sich die Linie jederzeit verschieben, denn ausschlaggebend
ist laut Küstengesetz, wie weit die Wellen im Fall einer Sturmflut reichen. Viele Hausbesitzer
wissen noch nichts von ihrem Unglück oder haben erst vor kurzem davon erfahren.
Als die Spanierin Carmen del Amo vor vier Jahren für 240 000 Euro ihre 150 Quadratmeter Wohnung mit Meerblick in Alicante kaufte, war die unsichtbare Linie in dieser Region Alicante schon gezogen. Carmens Terrasse ragt einen Meter in die 20-Meter-Strandzone hinein. Damitist die ganze Wohnung öffentliche Domäne. Im Grundbuch steht bis heute nichts davon, obwohl der Staat per Gesetz dazu verpflichtet ist, eine entsprechende Eintragung zu machen. Vor
zwei Jahren wurde die Bankdirektorin frühpensioniert und zog ganz von Madrid nach Alicante. „Da begann ich, mich mit der Sache zu befassen und entdeckte, dass ich eigentlich gar keine Wohnung besitze und auch kein Anrecht auf Entschädigung habe.“ Zwar wurde Carmens Gebäude schon im Jahr 1974 gebaut, das Küstengesetz erst im Jahr 1988 verabschiedet.
Das Gesetz werde nicht rückwirkend angewandt, behauptet die Küstenschutzdirektion in einer
Erläuterung des Küstengesetzes, doch „die Abgrenzung eines Geländes als öffentliche Domäne wiegt stärker als die Grundbucheintragungen zugunsten von Privaten, was impliziert, dass ein vormals privates Grundstück zur öffentlichen Domäne erklärt werden kann.” Eine juristische
Pirouette, die im Grunde nichts anderes bedeutet, als dass das Gesetz doch rückwirkend
angewandt wird, weiß Anwalt José Ortega, der sich auf das Thema spezialisiert hat und viele Betroffene berät. Das Problem ist, dass das Gesetz nach seiner Verabschiedung erst einmal für lange Zeit in der

Schublade verschwand und durch den Bauboom der letzten Jahrzehnte ad absurdum geführt
wurde. Erst seit dem Regierungswechsel 2004 wird das Gesetz wieder verschärft angewandt und die Demarkationslinien gezogen. „Spanien hat seine Küste extrem misshandelt,
obwohl es ein gutes Küstengesetz hat“, sagt Pilar Marcos, die für Greenpeace in Spanien die Küstenkampagne leitet. „Jetzt muss das Gesetz endlich durchgesetzt und die öffentliche Strandzone bereinigt werden, nicht nur, damit alle Leute freien Zugang zum Strand haben,
sondern auch aus Sicherheitsgründen im Zuge des Klimawandels.“ Das große Problem ist jedoch: Keiner will dafür zahlen: „Man will die Küste wieder so herstellen, wie sie früher war. Prima. Aber dann muss man die Leute auch entsprechend entschädigen“, sagt Anwalt Ortega. Die Küstenschutzdirektion, die dem Umweltministerium untergeordnet ist, vergibt lediglich ein Wohnrecht ür 30 Jahre, erweiterbar um weitere 30 Jahre. Das, so entschied das spanische Verfassungsgericht, sei eine ausreichende Entschädigung. In der Praxis kann diese Konzession
allerdings auch jederzeit aus Gründen des „Allgemeinwohls“ aufgehoben werden. Außerdem
dürfen die Bewohner in all diesen Jahren keinerlei Modifikationen oder auch nur Reparaturen an dem Gebäude ohne Genehmigung vornehmen. Entsprechend schlecht ist der Zustand von Carmens Wohnblock. Die Farbe blättert ab, und die Mauer, die den Parkplatz vor dem Haus vom Strand abgrenzt, ist verfallen.


Carmen del Amo will das alles nicht einfach so hinnehmen. Vor allem will sie verhindern, dass andere in die gleiche Falle tappen wie sie und eine Immobilie kaufen, die gar nicht mehr existieren dürfte. Vor anderthalb Jahren machte die resolute 54-Jährige die Geschichte ihres Häuserblocks, in dem etwa tausend Familien aus aller Herren Länder leben, publik.

„Das Küstengesetz muss reformiert werden.“
Carmen del Amo


Mit ihrer „Plattform der vom Küstengesetz Betroffenen“, die mittlerweile etwa 20 000 Familien in ganz Spanien zählt, baut sie über die natio nationale und internationale Presse Druck auf und sucht gleichzeitig den Dialog mit den verantwortlichen Stellen, der Küstendirektion, mit den Vertretern der politischen Parteien, dem Regierungschef, dem Europäischen Parlament.

„Das Küstengesetz muss reformiert werden.“ Carmen del Amo


„Das Gesetz muss reformiert werden“, fordert Carmen. Die Zeit drängt, denn einige Leute wie die Ungarin Ana María Hutfleck hat das Küstengesetz an den Rand des Abgrunds gebracht. Vor einigen Monaten starb der Ehemann der 63-Jährigen. Während der Pflege ihres Mannes ist die zierliche blonde Frau selber krank geworden. Nach drei Bandscheibenvorfällen und mehreren Operationen musste sie ihr kleines Geschäft für therapeutische Massagen aufgeben. Ihre Wohnung, die sie schon Ende der 70er-Jahre kaufte und die vor einem Jahr auf 380 000 Euro geschätzt wurde, kann sie höchstens noch zum halben Preis verscherbeln, denn sie hat ja nur noch ein auf 30 Jahre begrenztes Wohnrecht. Das Schlimmste aber: Ana María kann ihre Hypothek von monatlich 400 Euro nicht mehr aufbringen. „Wenn ich nicht zahlen kann, setzmich die Bank aus der Wohnung raus.“ Ana María, die sich hinter einer großen schwarzen Sonnenbrille versteckt, lebt schon jetzt nur noch von der Hilfe von Freunden und dem bisschen, was ihr Sohn verdient, der sein letztes Ausbildungsjahr als Automechaniker absolviert. Für Ana María ist es wie ein Déjà-vu: „In den 50er-Jahren hat meine Familie in Ungarn alles verloren, und jetzt muss ich feststellen, dass in einer Demokratie das gleiche passieren kann“, sagt sie bitter. „Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet, um mein eigenes Heim zu haben. Und jetzt bin ich 63 und habe nichts.“ Und das alles nur wegen einer unsichtbaren Linie.

Enteignet – was nun?

Gestützt auf ein Küstenschutzgesetz aus dem Jahr 1988 hat in Spanien die Enteignung von Immobilien begonnen. Wo man Hilfe bekommt: Internet-Plattform Die Spanierin Carmen del
Amo hat im Internet eine Plattform für Betroffene ins Leben gerufen. Dort gibt es auf Spanisch und Englisch aktuelle Informationen unter der Adresse
http://afectadosleydecostas.blogspot.com/.
Unter einer Email- Adresse können Interessierte Informationen anfordern oder Mitglied werden. Die Plattform verfügt über Übersetzer. Zahlreiche Deutsche sind bereits
Mitglied der Plattform geworden. Hilfe vom Anwalt Eine Kontaktadresse für Betroffene des Küstengesetzes findet sich auch auf der Webseite des Anwalts
José Ortega: http://www.costasmaritimas.com/000.htm



Ein Bericht von Greenpeace über die Auswirkungendes Baubooms an der spanischen Küste steht unter : http://colabora2. greenpeace.es/costas


. Eine komplette Karte, auf der die aktuelle Begrenzungslinie der Küstenschutzzone
– 20 Meter vom Meer in städtischen Gebieten und 100 Meter in ländlichen Gebieten
– vermerkt sind, soll erst nach kompletter Vermessung der gesamten Küste ins Netz gestellt
werden.